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Kalorimetrische Bestimmung der Ultraschalleistung | Akustik Ak 2.1 Versuch 1.16 |
Einführung
Aufgrund der Absorption des Ultraschalls in Wasser kann die Schalleistung aus dem Temperaturanstieg einer beschallten Wassermenge bestimmt werden. Dazu wird die vom Wasser aufgenommene Wärmemenge ΔQ aus der Temperaturerhöhung Δ gemäß
ΔQ = m · c · Δ
mit der Masse des Wassers m und seiner spezifischen Wärmekapazität c = 4187 J/(kg K) berechnet.
Die Schalleistung P ergibt sich als Quotient aus der Wärmemenge ΔQ und der Einwirkungszeit des Ultraschalls Δt zu
(1)
Material
Dreifuß
Stativstange, 4kt, l = 400 mm
Doppelmuffe
Universalklemme
Dewargefäß, 500 ml
Demonstrations-Stoppuhr
Temperaturfühler Messbereich +120 °C
Drehspulinstrument
Ultraschallgenerator
Versuchsaufbau
Versuchsaufbau s. Abb. 16 (Ultraschallgenerator Betriebsart: Sinus) Das Dewargefäß ist mit einer abgemessenen Wassermenge (etwa 100 g bis 300 g) gefüllt. Der Schallkopf ist an einer Universalklemme so befestigt, dass er mit der Stirnfläche etwa 1-2 mm in das Wasser eintaucht. Die Klemme hält auch das in die Flüssigkeit eintauchende Thermoelement. |
Durchführung
Nachdem die Ausgangstemperatur des Wassers bestimmt wurde, stellt man den Ultraschallgenerator auf volle Leistung ein. Nach jeweils etwa 60 Sekunden wird die Wassertemperatur erneut gemessen.
Aus der Temperaturerhöhung Δ und der Wassermenge m wird die Schalleistung gemäß Gleichung (1) berechnet.
Ergebnis
Im Messbeispiel betrug die Wassermasse m = 0,2 kg. Der zeitliche Temperaturanstieg war im Rahmen der Messgenauigkeit nahezu konstant (siehe Tabelle) und betrug insgesamt Δ = 6 K in der Zeit Δt = 300 s.
t/s | 0 | 60 | 120 | 180 | 240 | 300 |
/°C | 27 | 28 | 29,5 | 30,5 | 31,5 | 33 |