Hinweise zu Kolloquium und Bericht

Letzte Aktualisierung: 13.04.2016

Kolloquium und Bericht sind eine Prüfungseinheit.
Sie müssen sich dazu wie zu jeder anderen Prüfung anmelden.

Die Erteilung des Prädikates "mit Erfolg abgelegt" (mEa) sowohl auf Kolloquium, als auch auf Bericht ist Voraussetzung für das Bestehen der Bachelorprüfung.

1.

Praktikantenbericht


Der Praktikumsbericht gliedert sich grob in:

  • Titelblatt (1./2. Praktisches Semester, Titel der Arbeit, Autor, HM-Semestergruppe, Datum, Firma, Betreuer in der Firma, Betreuer in der HM)
    Das Titelblatt muss vom Praktikanten und einem Firmenvertreter unterschrieben werden, um Urheberschaft und Firmenfreigabe zu bestätigen.
  • Inhaltsverzeichnis (klare Gliederung mit wenig Unterebenen)
  • Zeitliche Übersicht über Ihre Tätigkeiten (z.B. Kalenderwoche - hauptsächliche Tätigkeit)
  • Eigentlicher Bericht (gegliedert entsprechend Inhaltsverzeichnis)
    sofern notwendig: verwendete Quellen, Symbole, Abbildungen, Tabellen,
    Anhänge mit weiteren Bildern, Tabellen, Programmausdrucke etc.

Die zeitliche Übersicht kann in Tabellenform erfolgen. Damit Ihr Praktikum nachvollzogen werden kann, empfiehlt sich eine Tabelle:
Kalenderwoche - hauptsächliche Tätigkeit (Umfang: ca. 1 Seite)

Der eigentliche, technische Bericht behandelt ein bis zwei Schwerpunkte Ihrer praktischen Tätigkeit. Der Technische Bericht soll unmittelbaren Bezug zu Ihrer Tätigkeit haben. Das Thema wählt der Student in Absprache mit seinem Betreuer in der Ausbildungsstelle. Der Praktikantenbetreuer bzw. der Praktikantenbeauftragte an der HM kann dabei auch beraten.

Der Bericht soll in der Art eines Laborberichts gehalten sein und hat in der Regel einen Umfang von 10-15 Seiten.
Zu Beginn soll eine Einführung stehen, in dem die Ausbildungsstelle vorgestellt wird und die Tätigkeit des Praktikanten im größeren Zusammenhang seiner
Arbeitsgruppe dargestellt wird.

Wichtig: Oft werden die chronologische Übersicht über die Tätigkeiten, sowie die vom Praktikanten und Firmenvertreter unterschriebenen Erklärungen zur Urheberschaft sowie Firmenfreigabe vergessen!

2.

Berichtsabgabe


Der Bericht ist zum Ende des Praktischen Semesters bei Ihrem Betreuer abzugeben. Dieser beurteilt den Bericht und bespricht ihn dann mit Ihnen, in der Regel während des Kolloquiums. Details wie Abgabe eines Entwurfs, Zeitpunkt der Abgabe, usw. klären Sie bitte mit Ihren beiden Betreuern (Firma, FK06). Bei Auslandspraktika ist der Bericht nach Ihrer Rückkehr abzugeben und dann mit dem FK06-Betreuer zu besprechen.

3.

Kolloquium


Das Kolloquium betrifft Ihre im Praktikumsbetrieb durchgeführten Tätigkeiten und ihre Erfahrungen in der Ausbildungsfirma. Die konkrete Durchführung legt Ihr Praktikumsbetreuer fest.